Corona-Schutz: Ihre Mithilfe zählt

Ärztin mit Mundschutz in OP
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06.04.2020

Das Ausschöpfen aller wirtschaftlichen Kapazitäten und die Zusammenarbeit der Unternehmen sind zur Bewältigung der Corona-Krise ein Gebot der Stunde. Das Wichtigste dabei ist, dass dabei keine wertvolle Zeit vergeudet wird. 

In Zusammenarbeit mit dem Roten Kreuz hat der Bund eine zentrale Bedarfsliste erstellt, welche insbesondere „Persönliche Schutzausrüstung“ (Atemschutzmasken der Kategorie FFP1 bis FFP2, Schutzanzüge und Schutzbrillen) sowie „Medizinische Produkte“ (Mund- und Nasenschutzmasken/OP-Masken, OP-Hauben und Überschuhe, Sauerstoffbrillen und Beatmungsgeräte) umfasst.  

Wir ersuchen Sie, anhand der Beschaffungsliste zu prüfen, ob Ihnen eine Produktion dieser Güter (allein oder in Kooperation mit anderen Unternehmen) möglich ist. 

Sollte dies der Fall sein, wenden Sie sich bitte an Laura Lidauer oder Nora Mack.

Hier finden Sie die Beschaffungsliste des Bundesministerium für Digitalisiung und Wirtschaftsstandort

Natürlich müssen Qualitätskriterien eingehalten werden. Eine Übersicht der Normen im Zusammenhang mit COVID-19 erhalten Sie auf der Seite von Austrian Standards.