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News-Archiv 2010

21.04.2010

Landespreis für Innovation 2010

Der Innovationspreis wird in drei Kategorien vergeben:
  • Kleinunternehmen* (bis 49 Beschäftigte und 10 Mio. EUR Bilanzsumme oder 10 Mio. EUR Jahresumsatz)
  • Mittlere Unternehmen* (bis 249 Beschäftigte und 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder 50 Mio. EUR Jahresumsatz)
  • Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte oder 43 Mio. EUR Bilanzsumme oder 50 Mio. EUR Jahresumsatz)

Aus allen Preisträgern werden 3 Unternehmen für die Teilnahme an der Vergabe des Staatspreises für Innovation ausgewählt. Weiters werden 2 Sonderpreise vergeben.

Die Kriterien für die Vergabe des Landespreises für Innovation orientieren sich am Kriterienkatalog der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH und des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend für die Vergabe des Staatspreises für Innovation. Die Preisträger werden durch die Jury ermittelt.

* Diese kleinen bzw. mittleren Unternehmen dürfen auch nicht zu 25 % oder mehr als des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von Unternehmen stehen, welche mehr als 250 Beschäftigte haben.

 

Teilnahme
Teilnehmen können Unternehmen mit Sitz in Oberösterreich, die eingereichte Innovation muss zumindest überwiegend am Standort Oberösterreich entwickelt worden sein. Die Umsetzung der Innovation soll weitgehend abgeschlossen sein. Es müssen zumindest erste Erfahrungen über die Auswirkungen vorliegen. Die für die Einordnung in eine der drei Kategorien maßgeblichen Kennzahlen beziehen sich auf das gesamte Unternehmen.

 

Dotierung
Der Sieger in jeder der drei Kategorien erhält einen vom Wirtschaftsressort des Landes Oberösterreich gestifteten Geldpreis (4.000 EUR pro Kategorie). In jeder Kategorie gibt es außerdem zwei Anerkennungspreise.

Das ORF-Landesstudio Oberösterreich produziert für die Preisträger ein Kurzvideo. Dieses Video wird das Unternehmen und seine Innovation porträtieren. Es wird als Fernsehbeitrag eingesetzt und denPreisträgern als Sachpreis übergeben.

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