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Anwendungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge kurz AGB genannt) bilden die Grundlage für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Clusterland Oberösterreich GmbH (in weiterer Folge kurz Clusterland genannt) und einem anderen Vertragspartner und sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote, Dienstleistungen und Lieferungen.

Anderslautende Bedingungen des Vertragspartners finden auch dann keine Gültigkeit, wenn die Clusterland im Einzelfall nicht widerspricht. Sie gelten auch für Leistungserweiterungen bzw. Leistungsänderungen im Rahmen bereits bestehender Verträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt abweichende Vereinbarungen zu treffen.

Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen der schriftlichen Vereinbarung durch beide Vertragsparteien.

Angebote

Angebote werden unsererseits nur schriftlich gestellt und binden uns einen Monat. Eine Auftragsbestätigung hat stets schriftlich zu erfolgen bzw. sind die daran anschließenden rechtsverbindlichen Vereinbarungen von beiden Vertragsparteien firmenmäßig zu unterfertigen.

Schutz des geistigen Eigentums

Der Vertragspartner verpflichtet sich, dass sämtliche im Rahmen der Auftragsabwicklung von der Clusterland erstellten Analysen, Berichte, Unterlagen, etc. nur für Auftragszwecke verwendet werden. Die entgeltliche als auch die unentgeltliche Weitergabe von Daten an Dritte oder eine Veröffentlichung bedürfen ausnahmslos der schriftlichen Zustimmung der Clusterland.

Das Urheberrecht an den erbrachten Leistungen verbleibt bei der Clusterland. Das Nutzungsrecht des Vertragspartners am geistigen Eigentum der erstellten Leistungen beschränkt sich auch nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich auf eigene Zwecke des Vertragspartners und auf den im Vertrag bezeichneten Umfang. Für den Fall der unberechtigten Weitergabe behält sich die Clusterland die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.

Rücktritt, vorzeitige Vertragsauflösung

Der Vertragspartner hat das Recht, sofern nicht anders vereinbart, gegen Bezahlung einer Stornogebühr in Höhe von 20% des Auftrages ohne Angabe von Gründen (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten. Das richterliche Mäßigungsrecht wird jedenfalls ausgeschlossen.
 

Verwendung von Datenmaterial

Werden uns von den Partnerfirmen, Kunden, Teilnehmer an Wettbewerben, etc. Daten, diverses Informationsmaterial, graphische Darstellungen, Foto`s, etc. zur Verfügung gestellt, so muss gewährleistet sein, dass diejenigen, die uns diese Unterlagen zur Verfügung stellen über sämtliche Nutzungsrechte verfügen und diese an uns weitergeben.

Geheimhaltung

Wir gewährleisten, dass sämtliche Daten, die uns zur Kenntnis gebracht werden, vertraulich behandelt werden und nur für den vereinbarten Zweck Verwendung finden.

Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist, gelten die im Auftragsschreiben angeführten Preise exkl. Ust. und sonstige im Einzelfall anfallende Abgaben und Steuern. Die Zahlung erfolgt zur Hälfte im Vorhinein als Anzahlung mit der Übermittlung der Auftragsbestätigung sowie zur Hälfte nach Beendigung des Auftrages und Rechnungslegung, sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist. Die Zahlung ist bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

Adresse

Adressänderungen hat uns der Vertragspartner unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Andernfalls gelten schriftliche Mitteilungen nach gewöhnlichem Postlauf als zugegangen, wenn sie an die uns zuletzt bekanntgegebene Adresse erfolgen.

Allgemeines

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB`s nichtig oder unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch die Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck des Vertrages bzw. dieser Vereinbarung am nächsten kommt.

Versand von e-mails

Es wird ausdrücklich zugestimmt, dass die Clusterland Oberösterreich GmbH ihre Vertragspartner durch den monatlich erscheinenden Newsletter sowie über neue Produkte und Dienstleistungen per Mail informieren darf.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz der Gesellschaft in Linz sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Es ist österreichisches Recht anzuwenden.

Die Anwendung des UNCITRAL-Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkehr wird ausgeschlossen.

Linz, im Juli 2006